AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle geschäftlichen Handlungen mit Stadt & Land Immobilien
(nachfolgend als SuL Immobilien bezeichnet).

  1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen als für sich verbindlich an. Ein Maklervertrag mit uns kommt zustande, wenn von dem hier gemachten Angebot /Objekt – Exposé Gebrauch gemacht wird, z.B. in der Form, dass sich der Interessent mit uns oder dem Eigentümer in Verbindung setzt. Die jeweilige Maklercourtage ist nur dann zu zahlen, wenn ein notarieller Kaufvertrag oder ein Mietvertrag über das angebotene Objekt beurkundet, bzw. abgeschlossen wird, auch wenn wir beim Vertragsabschluß nicht mitwirken. Die Provision ist bei Beurkundung, bzw. Vertragsunterzeichnung verdient und fällig und an uns zu zahlen.
  2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben, Abmessungen und Preisangaben basieren auf Informationen des Auftraggebers oder anderer Auskunftsberechtigten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen können wir keine Haftung übernehmen.
  3. Bei Vertragsabschluß sind die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Provisionen zu zahlen.
  4. Einen Anspruch auf Provision haben wir auch dann, wenn der Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt. Der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes ist nicht erforderlich. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem öffentlichrechtlichen Eigentumsübertragungsakt.
  5. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich innerhalb von 5 Tagen unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen.
  6. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
  7. Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind vertrauliche Informationen und daher nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den er die Maklerinformation weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.
  8. Die Firma SuL Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Darüber hinaus kann auch für die Qualität des Objektes keine Gewähr übernommen werden.
  9. Erfüllungsort und – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Gerichtsstand ist Kiel. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
  10. Diese Expose ist Eigentum von SuL Immobilien, Texte und Bilder dieses Exposés sind auch in Teilen urheberrechtlich geschützt. Die Übernahme, auch in Teilen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch SuL Immobilien wird juristisch verfolgt.
  11. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft.

Rumohr , den 20.04.2018